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Wenn Sie als Träger Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen und eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie eine Zulassung. Hier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Akkreditierung und Zulassung.

Die fachkundigen Stellen, die für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen zuständig sind, benötigen eine Akkreditierung. Die Akkreditierung und Überwachung der fachkundigen Stellen übernimmt die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).

Die Zulassung von Trägern und Maßnahmen erfolgen durch die fachkundigen Stellen (FKS). Eine Übersicht der FKS sowie deren Kontaktdaten erhalten Sie in der Datenbank der Deutschen Akkreditierungsstelle.

Die Zulassung erfolgt auf der Grundlage des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) und der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassenen Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).

 

 

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